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OVG Niedersachsen, 09.01.2004 - 9 LA 216/03 |
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Verfahrensgang
- VG Hannover, 02.07.2003 - 1 A 2607/03
- OVG Niedersachsen, 09.01.2004 - 9 LA 216/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 11.81
Beitrag - Fläche - Landwirtschaft - Pacht - Stundung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2004 - 9 LA 216/03
Die gesetzlich vorgesehene Stundung soll gewährleisten, dass durch die Zahlung des Beitrages die Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt wird; sie soll vermeiden, dass der Beitrag den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Trennung von Grundstücken aus dem Betrieb veranlasst, welche zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig sind (Urt. d. Sen. v. 9.11.1999 - 9 L 465/99 - dng 2000, 158 = NSt-N 2000, 101 (Ls) = NdsMinBl 2000, 254 (Ls) in Anlehnung an das Urt. d. BVerwG v. 1.4.1981 - 8 C 11.81 - KStZ 1981, 191 = DVBl 1981, 830 = BVerwGE 62, 125).Diese Vorschrift kommt nämlich in der Tat nur dem Beitragspflichtigen zugute, der die für die Beitragserhebung herangezogenen landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der von ihm selbst betriebenen Landwirtschaft benötigt, nicht aber auch demjenigen, der seinen Betrieb bzw. die der Beitragspflicht unterliegenden Flächen verpachtet hat ( so die allgemeine Meinung ausgehend von dem Urt. d. BVerwG v. 1.4.1981, aaO; vgl. insoweit auch Rudisile, BauR 1986, 497, 499 ff.;… ferner Vogel in Brügelmann, Loseblatt-Komm. zum BauGB, Bd. 4, Stand: März 2003, § 135 Rdnr. 41;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 26 Rdnr. 28;… Driehaus in: Berliner Komm. zum BauGB, Bd. II, 3. Aufl. 2002, Stand: August 2003, § 135 Rdnr. 26;… Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt-Komm., Stand: September 2003, § 8 Rdnr. 1063 c).
- OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 465/99
Stundung des Kanalbaubeitrages bei teilweise landwirtschaftlich genutzten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2004 - 9 LA 216/03
Die gesetzlich vorgesehene Stundung soll gewährleisten, dass durch die Zahlung des Beitrages die Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt wird; sie soll vermeiden, dass der Beitrag den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Trennung von Grundstücken aus dem Betrieb veranlasst, welche zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig sind (Urt. d. Sen. v. 9.11.1999 - 9 L 465/99 - dng 2000, 158 = NSt-N 2000, 101 (Ls) = NdsMinBl 2000, 254 (Ls) in Anlehnung an das Urt. d. BVerwG v. 1.4.1981 - 8 C 11.81 - KStZ 1981, 191 = DVBl 1981, 830 = BVerwGE 62, 125).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2008 - 4 M 379/08
zu den Voraussetzungen einer Stundung bei landwirtschaftlichen Betrieben
Die gesetzlich vorgesehene Stundung soll gewährleisten, dass durch die Zahlung des Beitrages die Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt wird; sie soll vermeiden, dass der Beitrag den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Trennung von Grundstücken aus dem Betrieb veranlasst, welche zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig sind (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 09.01.2004 - 9 LA 216/03 -, zit. nach JURIS zu § 6a Abs. 2 Satz 1 NdsKAG;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 01.04.1981 - BVerwG 8 C 11.81 -, BVerwGE 62, 125 ff. zu § 135 Abs. 4 BauGB).